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1. Abschlussdatum und VertragsbeginnIhr Mitgliedschaftsvertrag wird mit Unterzeichnung oder - wenn Sie Ihre Mitgliedschaft online abschließen - mit Erhalt unserer Willkommens E-Mail zu dem als Vertragsbeginn vereinbarten Zeitpunkt wirksam. Sie bzw. der von Ihnen benannte Nutzer können die Leistungen von Fitness First im vereinbarten Umfang ab Vertragsbeginn in Anspruch nehmen. Vertragsbeginn ist entweder der Monatserste oder der 15. Tag des Monats. Ist als Vertragsbeginn ein Zeitpunkt vor dem Abschlussdatum (Tag der Unterzeichnung / Erhalt der Welcome E-Mail) festgelegt, so wird die Anzahl der zurückliegenden Tage bei Beendigung dieses Vertrages der Laufzeit hinzugerechnet.2. Ihre Mitgliedskarte – FotoSie erwerben die Mitgliedskarte mit Zahlung der einmaligen Verwaltungsgebühr. Im Falle des verschuldeten Verlustes oder eines von Ihnen oder dem vertraglichen Nutzer verschuldeten Defekts der Karte kostet eine neue Mitgliedskarte 10,– Euro, es sei denn, Sie weisen nach, dass Fitness First im konkreten Fall kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Um einem Missbrauch Ihrer Mitgliedskarte vorzubeugen, führen wir Eingangskontrollen durch. Wenn Sie bei Vertragsschluss ein Foto von sich zur Hinterlegung in unserer Verwaltungssoftware anfertigen lassen, geschieht dies automatisch über Ihr hinterlegtes Bild, andernfalls über eine Ausweiskontrolle (behördliches Dokument mit Lichtbild). Die Hinterlegung Ihres Bildes ist freiwillig. Die Nutzung der Karte und damit das Training in unseren Clubs ist nur Ihnen oder dem vertraglichen Nutzer höchstpersönlich gestattet. Sie sind verpflichtet, Ihre Mitgliedskarte vor der Nutzung Dritter zu schützen und bei Verlust diesen umgehend Fitness First zu melden. Bei jedem Verstoß gegen diese Pflichten verlangt Fitness First von Ihnen einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 350,– Euro. Sofern Sie nachweisen können, dass durch den Missbrauch der Karte kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, schulden Sie nur den geringeren nachgewiesenen Betrag.3. Clubnutzung: Black Label, Platinum, LifestyleSie schließen Ihre Mitgliedschaft für die Nutzung einer bestimmten Clubkategorie ab. Welche Clubs zu welcher Kategorie gehören, erfahren Sie unter www.fitnessfirst.de oder in Ihrem Club. Die Clubkategorien berechtigen Sie zu folgenden Clubnutzungen:• Black Label: Eine Mitgliedschaft in der Kategorie „Black Label“ berechtigt Sie zur Nutzung unserer Black Label Clubs, Platinum Clubs sowie unserer Lifestyle Clubs• Platinum: Eine Mitgliedschaft in der Kategorie „Platinum“ berechtigt Sie zur Nutzung unserer Platinum Clubs (ausgenommen der „Black Label“ Bereiche) sowie unserer Lifestyle Clubs.• Lifestyle: Eine Mitgliedschaft in der Kategorie „Lifestyle“ berechtigt Sie zur Nutzung unserer Lifestyle Clubs.Sie können alle zur betreffenden Clubkategorie gehörigen Clubs an sämtlichen Tagen während der Öffnungszeiten bundesweit und weltweit nutzen, es sei denn, Sie haben eine örtliche Beschränkung auf einen bestimmten Club („Home“), auf eine bestimmte Region („City“) oder Deutschland und/oder die folgende zeitliche Beschränkung gewählt:• Daytime Mitgliedschaft – Nutzungsberechtigung:Mo. – Fr. von Öffnung des Clubs bis 16 Uhr + Samstag und Sonntag ab Cluböffnung bis Ende der Öffnungszeiten.4. Geltung und Durchsetzung der HausordnungUnsere Mitarbeiter sind befugt, Ihnen im Einzelfall uneingeschränkt Weisungen zu erteilen, um das Hausrecht von Fitness First und insbesondere die Regeln der im Club aushängenden Hausordnung durchzusetzen.5. Mitgliedschaftsverträge mit einer festen Laufzeit (Grundlaufzeit)Wenn Sie einen Mitgliedschaftsvertrag mit einer festen Laufzeit (Grundlaufzeit) abgeschlossen haben, verlängert sich Ihr Vertrag nach Ablauf der Grundlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit, es sei denn, Sie kündigen ihn schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit. Nach Ablauf der Grundlaufzeit können Sie Ihren Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich kündigen. Bitte geben Sie Ihre Kündigung in Ihrem Club ab.6. Mitgliedschaftsverträge ohne feste Laufzeit – monatliche KündbarkeitWenn Sie einen Mitgliedschaftsvertrag ohne feste Laufzeit abgeschlossen haben, können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Mitgliedsmonats (je nach Vertragsbeginn der Monatsletzte oder 14. Tag eines Monats) schriftlich kündigen. Bitte geben Sie Ihre Kündigung in Ihrem Club ab.7. Mitgliedsbeitrag / BankeinzugsverfahrenDer Monatsbeitrag für jeden Mitgliedsmonat (Mitgliedsbeitrag) ist im Voraus zu entrichten. Der Mitgliedsbeitrag erhöht sich nach jeweils 12 vollen Mitgliedsmonaten um 1,99 Euro, erstmalig nach Ablauf der Grundlaufzeit. Er wird für den Fall, dass der Vertrag am Monatsersten beginnt, zum Monatsersten und für den Fall, dass der Vertrag am 15. eines Monats beginnt, zum 15. des Monats fällig. Der Mitgliedsbeitrag wird per Bankeinzugsermächtigung eingezogen. Sollten Sie mit 2 Mitgliedsbeiträgen in Verzug kommen, so können sämtliche Mitgliedsbeiträge bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin sofort fällig gestellt werden. Wenn Sie eine andere Zahlungsart als den Bankeinzug wählen, berechnet Fitness First aufgrund der damit verbundenen höheren Verwaltungskosten eine monatliche Aufwandspauschale in Höhe von 5,– Euro. Bei von Ihnen zu vertretenden Rücklastschriften kann Fitness First Ihre Mitgliedschaft auf Barzahlung umstellen sowie eine monatliche Aufwandspauschale von 5,– Euro zuzüglich der von den Banken abhängigen Bankgebühren berechnen. Veränderungen der jeweiligen gesetzlichen MwSt. führen ab deren Geltung zur entsprechenden Anpassung der Mitgliedsbeiträge. 8. Club- und VerwaltungsgebührDie Club- und die Verwaltungsgebühr werden als Einmalzahlung bei Vertragsschluss fällig und sind im Club zu entrichten, es sei denn, Sie schließen Ihre Mitgliedschaft online ab. In einem solchen Fall zahlen Sie per Bankeinzug.9. Pre-paid Mitgliedschaft (Vorauszahlermitgliedschaft)Falls Sie eine Pre-paid Mitgliedschaft für eine bestimmte feste Laufzeit (Grundlaufzeit) abgeschlossen haben, sind sämtliche für die Grundlaufzeit geschuldeten Gebühren bei Vertragsschluss im Club bar, mit EC- oder mit Kreditkarte zu zahlen.10. Corporate MitgliedschaftGegen Vorlage eines gültigen Nachweises über die Berechtigung zur Inanspruchnahme gewährt Ihnen Fitness First eine Corporate Mitgliedschaft zu den mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarten Mitarbeiterkonditionen. Bei Wegfall der Berechtigungsvoraussetzungen entfallen die Mitarbeiterkonditionen automatisch und Ihre Corporate Mitgliedschaft wird auf eine reguläre Mitgliedschaft umgestellt. Sie sind verpflichtet Fitness First jede Änderung der Berechtigungsvoraussetzung mitzuteilen.11. First Club Status – VorteilsprogrammWenn Sie bei uns bereits 10 Monate Mitglied sind, können Sie mit Beginn Ihres 11. Mitgliedsmonats von unseren First Club Privilegien profitieren. Mit unserem First Club Status halten wir für Sie besondere Vorteile und Privilegien bereit, ohne dass Ihnen hieraus irgendwelche Kosten entstehen. Wir informieren Sie automatisch über das Erreichen des First Club Status. Unser First Club Status ist nicht übertragbar. Änderungen der First Club Privilegien behalten wir uns vor. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.12. HaftungFitness First schließt jede Haftung für Schäden des Vertragspartners oder Nutzers oder von Besuchern im Rahmen des First Club Vorteilsprogramms aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Fitness First oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Fitness First oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.13. DatenschutzFitness First erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen, die sie unmittelbar vom Vertragspartner oder über die Nutzung ihrer Einrichtungen erhält. Fitness First nutzt diese Informationen über Sie oder den von Ihnen benannten Nutzer des Vertrages, um die Kundenbeziehung mit dem Vertragspartner zu gestalten und dem Vertragspartner auch andere eigene oder fremde Produkte und Services anzubieten. Zugang zu den gespeicherten Daten haben, soweit gesetzlich zulässig, Fitness First, mit ihr verbundene und mit der Vertragsdurchführung beauftragte Unternehmen. Eine hierüber hinausgehende Übermittlung an Dritte findet nicht statt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.fitnessfirst.de/Datenschutz14. SchriftformSchriftform nach diesem Vertrag setzt eine schriftliche, handschriftlich unterzeichnete Erklärung der Partei voraus.Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB 39 - Stand 21. September 2012 · Fitness First Germany GmbH · Hanauer Landstr. 148a · 60314 Frankfurt am Main · Sitz und Registergericht: Frankfurt HRB-Nr. 30512
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