Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaften

      Für unsere Verträge gelten die folgenden Bedingungen, die wir hier für Dich zusammengefasst haben:

      1. Vertragsabschluss

       

      1.1 Das Mitglied kann auf unserer Webseite nach Auswahl des gewünschten Tarifs und Leistungsumfangs und Eingabe seiner persönlichen Daten durch Anklicken der Schaltfläche "Kostenpflichtig bestellen" einen verbindlichen Antrag auf Abschluss einer Mitgliedschaftsvereinbarung (im Folgenden auch „Vertrag“) abgeben. Das Mitglied enthält unverzüglich eine Empfangsbestätigung, die mit der Annahmeerklärung durch uns verbunden ist. In dieser E-Mail wird der Vertragstext (bestehend aus dem Antrag, den AGB und unserer Annahmeerklärung) dem Mitglied von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

      1.2 Das Mitglied ist verpflichtet, uns jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) unverzüglich mitzuteilen.

      2. Leistungsumfang

       

      2.1 Das Mitglied ist im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung der Einrichtungen und Clubräume und zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung berechtigt.

      2.2 Weitere Leistungen können ggf. gegen zusätzliches Entgelt in Anspruch genommen werden. Sofern wir freiwillig unentgeltlich bestimmte Zusatzleistungen zur Verfügung stellen, begründet dies keine Verpflichtung, diese dauerhaft bereitzustellen und keinen Anspruch des Kunden, diese nutzen zu können. Wir werden unentgeltliche Zusatzleistungen als solche kenntlich machen und behalten uns vor, diese ganz oder teilweise einzustellen. Wir werden die Mitglieder innerhalb angemessener Frist im Voraus über die Einstellung unterrichten.

      3. Mitgliedskarte

       

      3.1 Das Mitglied erhält eine Mitgliedskarte, die ihm den Zutritt zu den Clubräumen ermöglicht und als Nachweis der Zugangsberechtigung dient. Die Mitgliedskarte darf nur von dem Mitglied oder dem vertraglichen Nutzer höchstpersönlich verwendet und nicht Dritten überlassen werden. Sie ist vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen und bei Vertragsbeendigung zurückzugeben. Das Mitglied verpflichtet sich, jeden Verlust von Mitgliedskarte unverzüglich bei uns zu melden.

      3.2 Die Mitgliedskarte ist auch als Zahlungsmittel für Getränke und sonstige Produkte in unseren Clubräumen verwendbar. Das Mitglied kann die Mitgliedskarte zu diesem Zweck aufladen. Eine Auszahlung vorhandenen Guthabens ist nicht möglich.

      4. Zahlung

       

      4.1 Befindet sich das Mitglied mit einem Gesamtbetrag, der den geschuldeten Mitgliedsbeiträgen für zwei Monate entspricht, in Verzug, sind wir berechtigt, die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit fällig zu stellen. Anderweitige Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben unberührt.

      4.2 Das Mitglied darf nur aufrechnen (i) mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie (ii) mit Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen wegen Mängeln oder mit Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung, wenn das Mitglied diese Absicht mindestens einen Monat vor der Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags in Textform angezeigt hat.

      4.3. Bei Entzug des SEPA-Lastschriftmandats wird der jährlich im Voraus zu entrichtende Betrag abzüglich der schon eingezogenen Zahlung fällig.

      5. Kündigung

       

      Die Mitgliedschaftsvereinbarung ist unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen ordentlich kündbar. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigungserklärung maßgeblich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

      6. Haftung

       

      6.1 Wir haften vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen nur im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

      6.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer schuldhaften Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit.

      7.Hausordnung

       

      Wir sind berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für die jeweiligen Clubräume aufzustellen. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Clubbetriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung erforderlich ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

      8. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft

       

      8.1 Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich.

      8.2 Wir können bei Zugang zu den Clubräumen Identitätskontrollen anhand eines Ausweisdokuments oder anhand eines Fotos, das das Mitglied zu Vertragsbeginn freiwillig bei uns anfertigen und digital hinterlegen lassen kann, durchführen.

      9. Änderungen dieser AGB

       

      Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der in der Mitgliedsvereinbarung genannten Bedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund von Gesetzes und Rechtsprechungsänderungen oder anderen wesentlichen Änderungen der zugrunde liegenden Rahmenbedingungen erforderlich ist. Wir werden das Mitglied in diesem Fall mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail über die Änderung informieren. Die Änderung gilt als angenommen, wenn das Mitglied nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge werden wir das Mitglied bei der Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen.

      10. Verbraucherstreitbeilegung

       

      Wir sind gesetzlich nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen und nehmen daher an einem solchen Verfahren nicht teil. Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.

      11. Datenschutz

       

      Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen uns und den Mitgliedern verarbeiten wir als datenschutzrechtlich Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die zur Vertragsanbahnung, -durchführung, und-beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten der Mitglieder. Sofern uns ein Mitglied die Einwilligung bezüglich einer werblichen Ansprache erteilt hat, verarbeiten wir die personenbezogenen Daten des Mitglieds auf Basis dieser Einwilligung auch zum Zwecke der werblichen Ansprache. Wir verarbeiten sämtliche personenbezogene Daten der Mitglieder ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen für Mitglieder entnommen werden.

      Im Falle des Online-Vertragsschlusses über diese Webseite kommt die Mitgliedsvereinbarung (im Folgenden auch „Vertrag“) wie folgt zustande:

       

      Du kannst auf unserer Webseite nach Auswahl des gewünschten Tarifs und Leistungsumfangs und Eingabe deiner persönlichen Daten durch Anklicken der Schaltfläche "Kostenpflichtig bestellen" einen verbindlichen Antrag auf Abschluss einer Mitgliedschaftsvereinbarung abgeben. Du erhältst unverzüglich eine Empfangsbestätigung, die mit der Annahmeerklärung durch uns verbunden ist. In dieser E-Mail wird dir der Vertragstext (bestehend aus dem Antrag, den AGB und unserer Annahmeerklärung) von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

       

      Wird die Mitgliedsvereinbarung nicht über die Webseite, sondern persönlich in einem unserer Studios geschlossen, kommt der Vertrag mit beiderseitiger Unterzeichnung zustande.

       

      Änderung vertragsrelevanter Daten

       

      Du bist verpflichtet, uns jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) unverzüglich mitzuteilen.

      1. Du bist im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung der Einrichtungen und Clubräume und zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung berechtigt.

       

      Weitere Leistungen können ggf. gegen zusätzliches Entgelt in Anspruch genommen werden. Sofern wir freiwillig unentgeltlich bestimmte Zusatzleistungen zur Verfügung stellen, begründet dies keine Verpflichtung, diese dauerhaft bereitzustellen und keinen Anspruch des Kunden, diese nutzen zu können. Wir werden unentgeltliche Zusatzleistungen als solche kenntlich machen und behalten uns vor, diese ganz oder teilweise einzustellen. Wir werden dich innerhalb angemessener Frist im Voraus über die Einstellung unterrichten.

      2. Du erhältst eine Mitgliedskarte, die dir den Zutritt zu den Clubräumen ermöglicht und als Nachweis der Zugangsberechtigung dient. Die Mitgliedskarte darf nur von dir oder dem vertraglichen Nutzer höchstpersönlich verwendet und nicht Dritten überlassen werden. Sie ist vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen und bei Vertragsbeendigung zurückzugeben. Du verpflichtest dich, jeden Verlust von Mitgliedskarte unverzüglich bei uns zu melden.

       

      Die Mitgliedskarte ist auch als Zahlungsmittel für Getränke und sonstige Produkte in unseren Clubräumen verwendbar. Du kannst die Mitgliedskarte zu diesem Zweck aufladen. Eine Auszahlung vorhandenen Guthabens ist nicht möglich.

      3. Die Zahlung für das Trainingspaket zum Start ist bei Vertragsschluss fällig und wird mit dem ersten Mitgliedsbeitrag eingezogen. Die weiteren Trainingspakete sind halbjährlich zu zahlen. Sie werden erstmalig im 6. Monat der Mitgliedschaft und anschließend alle 6 Monate, jeweils zusammen mit dem nächsten Mitgliedsbeitrag fällig.

       

      Der Mitgliedsbeitrag ist 14-tägig jeweils dienstags im Voraus zu zahlen.

       

      Wir behalten uns vor, den Mitgliedsbeitrag nach Ablauf der Erstlaufzeit jeweils zum 1. Januar des Kalenderjahres um bis zu 0,50€/Woche zu erhöhen. Auf die Anpassung werden wir dich mindestens einen Monat im Voraus hinweisen.

       

      Befindest du dich mit einem Gesamtbetrag, der den geschuldeten Mitgliedsbeiträgen für zwei Monate entspricht, in Verzug, sind wir berechtigt, die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit fällig zu stellen. Anderweitige Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben unberührt.

       

      Du darfst nur aufrechnen mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen wegen Mängeln oder mit Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung, wenn du diese Absicht mindestens einen Monat vor der Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags in Textform angezeigt hast.

       

      Bei Entzug des SEPA-Lastschriftmandats wird der jährlich im Voraus zu entrichtende Betrag abzüglich der schon eingezogenen Zahlung fällig.

      4. Alle von uns angebotenen Ermäßigungen werden nur gewährt, wenn deren Voraussetzungen vorliegen und du uns dies in hinreichender Form alle 12 Monate nachweist. Du bist verpflichtet, uns über den Wegfall der Voraussetzungen für eine Ermäßigung unverzüglich zu informieren. Bei Wegfall der Voraussetzungen ist für den Rest der Laufzeit des Vertrages der reguläre Mitgliedsbeitrag zu zahlen.

      5. Die Fitness First Germany GmbH gewährt dir gegen Zahlung von EUR 100,00 bei Vertragsabschluss die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft bei Umzug mit einer Frist von vier Wochen nach Eingang der Ummeldebestätigung des Erstwohnsitzes und Nachweis des neuen Energieversorgers. Der neue Erstwohnsitz muss mindestens 25 km Luftlinie von einem Fitness First Club entfernt sein. Der Beitrag ist mit Vertragsbeginn der Mitgliedschaftsvereinbarung zur Zahlung fällig.

      6. Eine Mitgliedschaftsvereinbarung mit einer ursprünglichen Laufzeit von 12 oder 24 Monaten verlängert sich jeweils für die Dauer von 12 weiteren Monaten, falls sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt gekündigt wird. Die Mitgliedschaftsvereinbarung mit einer Laufzeit von einem Monat verlängert sich stillschweigend jeweils um einen Monat, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ende der vereinbarten Laufzeit bzw. der verlängerten Laufzeit gekündigt wird.

       

      Die Mitgliedschaftsvereinbarung ist unter Einhaltung der genannten Kündigungsfristen ordentlich kündbar. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigungserklärung maßgeblich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Textform.

      7. Wir haften vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen nur im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertraust und vertrauen darfst. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

       

      Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer schuldhaften Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit.

      8. Wir sind berechtigt, eine für dich verbindliche Hausordnung für die jeweiligen Clubräume aufzustellen. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Clubbetriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung erforderlich ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

      9. Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich.

       

      Wir können bei Zugang zu den Clubräumen Identitätskontrollen anhand eines Ausweisdokuments oder anhand eines Fotos, das du zu Vertragsbeginn freiwillig bei uns anfertigen und digital hinterlegen lassen kannst, durchführen.

      10. Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der in der Mitgliedsvereinbarung genannten Bedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund von Gesetzes und Rechtsprechungsänderungen oder anderen wesentlichen Änderungen der zugrunde liegenden Rahmenbedingungen erforderlich ist. Wir werden dich in diesem Fall mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail über die Änderung informieren. Die Änderung gilt als angenommen, wenn du nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform widersprichst. Auf diese Rechtsfolge werden wir dich bei der Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen.

      11. Wir sind gesetzlich nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen und nehmen daher an einem solchen Verfahren nicht teil. Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.

      12. Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen uns und den Mitgliedern verarbeiten wir als datenschutzrechtlich Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die zur Vertragsanbahnung, -durchführung, und -beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten der Mitglieder. Sofern uns ein Mitglied die Einwilligung bezüglich einer werblichen Ansprache erteilt hat, verarbeiten wir die personenbezogenen Daten des Mitglieds auf Basis dieser Einwilligung auch zum Zwecke der werblichen Ansprache. Wir verarbeiten sämtliche personenbezogene Daten der Mitglieder ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen für Mitglieder entnommen werden.

      AGB 50 – Stand 13. März 2021

        Du schließt deine Mitgliedschaft für die Nutzung einer bestimmten Clubkategorie ab. Welche Clubs zu welcher Clubkategorie gehören, erfährst du in deinem Club oder unter www.FitnessFirst.de.

        Die Clubkategorien berechtigen Dich zu folgenden Clubnutzungen:


        > Clubkategorie 1: Deutschlandweite Nutzung aller Clubs.
        > Clubkategorie 2–5:
        > Multiclub: berechtigt Dich zur Nutzung aller Clubs der gewählten Clubkategorie und aller darunterliegenden.

         

        Bei allen Clubkategorien kannst du ebenfalls eine Daytime Mitgliedschaft abschließen – Nutzungsberechtigung: Mo. – Fr. von Öffnung des Clubs bis 16 Uhr sowie Samstag, Sonntag und an Feiertagen ab Cluböffnung bis Ende der Öffnungszeiten.

        Durch die freiwillige und unentgeltliche Bereitstellung von Zusatzleistungen durch Fitness First wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Fitness First wird die entsprechenden unentgeltlichen Zusatzleistungen vor der Bereitstellung als solche kenntlich machen, wobei die aus der Mitgliedschaft folgenden Rechte zur Clubnutzung nach Ziffer 1 unberührt bleiben. Aus der Bereitstellung der unentgeltlichen Zusatzleistungen erwächst dir kein Anspruch auf die Nutzung der Zusatzleistung. Fitness First behält sich vor, deren Bereitstellung jederzeit ganz oder teilweise innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung einzustellen. Das auf Grund der Zusatzleistung Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.

        Soweit wir nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren, verlängert sich dein Vertrag nach Ablauf einer vereinbarten Vertragslaufzeit um die Dauer der ursprünglichen Vertragslaufzeit, maximal jedoch um weitere 12 Monate, es sei denn, du oder wir kündigen den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Vertrag jederzeit beiderseitig mit einer Frist von einem Monat zum Ende der verlängerten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Bei der vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeit von einem Monat beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Ende der Vertragslaufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Sie kann z.B. schriftlich oder per E-Mail an [email protected] erfolgen.

        Wir gewähren dir auf deinen Antrag beitragsfreie Pausen von der Mitgliedschaft, sofern du nachweist, dass dir eine sportliche Tätigkeit – im Krankheitsfall, im Fall einer Schwangerschaft oder bei beruflich bedingter Abwesenheit – derzeit nicht möglich ist. Eine Pause kann immer nur für volle Mitgliedsmonate gewährt werden. Fitness First gewährt dir keine Pause bei gekündigter Mitgliedschaft. Deine Mitgliedschaft verlängert sich um die Anzahl der Pausenmonate unabhängig davon, wann diese gekündigt wird. Während deiner Pause darfst du unsere Fitnessclubs nicht nutzen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

        Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus zu entrichten und wird abhängig vom Vertragsbeginn jeweils alle zwei Wochen dienstags fällig und abgebucht. Ist dieser Tag ein gesetzlicher Feiertag, dann erfolgt die Lastschrift am darauffolgenden Werktag. Bei von dir zu vertretenden Rücklastschriften berechnen wir dir die uns hierdurch jeweils konkret entstehenden Bankgebühren.

        Die Einmalzahlung wird bei Vertragsschluss fällig und wird mit dem ersten Mitgliedsbeitrag eingezogen.

        Die halbjährliche Pauschale wird erstmalig zu Beginn des sechsten Monat der Mitgliedschaft fällig und wird mit dem Mitgliedsbeitrag eingezogen. Bis zur Kündigung der Mitgliedschaft wird diese Pauschale alle sechs Monate fällig.

        Du erhältst eine Mitgliedskarte zum Nachweis der Zugangsberechtigung für den jeweiligen Club. In unseren Clubs ist ausschließlich die bargeldlose Zahlung möglich. Deine Mitgliedskarte ist auch als Zahlungsmittel für Getränke und sonstige Produkte in unserem Club verwendbar. Soweit wir dir bei der Aufladung deiner Karte Geldguthaben als Bonus schenken, können diese nur als Warenrabatt im Club eingelöst werden. Eine Auszahlung eines Rabattes oder eines Kartenguthabens ist nicht möglich. Dies gilt auch nach Beendigung deiner Mitgliedschaft. Die Nutzung der Karte und damit das Training in unseren Clubs sind nur dir oder dem vertraglichen Nutzer höchstpersönlich gestattet. Du bist verpflichtet, deine Mitgliedskarte vor der Nutzung durch Unberechtigte zu schützen, insbesondere jeden Verlust umgehend Fitness First zu melden. Im Falle eines von dir oder deinem Nutzer verschuldeten Verlustes oder verschuldeten Defektes der Karte kostet eine neue Mitgliedskarte 2,– €, wobei du berechtigt bist, nachzuweisen, dass uns ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Wir führen Eingangskontrollen durch, um sicherzustellen, dass die Karte nur von berechtigten Personen genutzt wird (Identitätskontrolle). Wenn du von dir, oder dein Nutzer von sich, ein Foto bei Vertragsschluss zur Hinterlegung in unserer Verwaltungssoftware anfertigen lässt, können wir die Identitätskontrolle über das hinterlegte Bild durchführen, andernfalls über eine Ausweiskontrolle (behördliches Dokument mit Lichtbild). Die Hinterlegung des Bildes ist freiwillig.

        Gegen Vorlage eines Nachweises über deine Berechtigung, z.B. Arbeitgeberbescheinigung, Firmenausweis, Visitenkarte, Immatrikulationsbescheinigung, Schülerausweis, Berufsschulausweis, Ausbildungsvertrag gewähren wir dir eine Ermäßigung. Zum Erhalt der Ermäßigung musst du uns alle 12 Monate nach Vertragsbeginn einen Nachweis vorlegen, aus dem sich deine fortdauernde Zugehörigkeit ergibt. Solange du uns einen solchen Folgenachweis nicht eingereicht hast, erfolgt keine Ermäßigung nach dem Ablauf des 12. Monats mehr.

         

        > Corporate: Eine Corporate Ermäßigung erhältst du nur, wenn dein Arbeitgeber mit uns Firmenkonditionen für Mitarbeiter vereinbart hat.

         

        > Auszubildender, Schüler oder Student: Bis zu deinem 27. Geburtstag gewähren wir dir gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises eine Ermäßigung deines Mitgliedsbeitrages nach Maßgabe deines Vertrages. Bei Wegfall deiner Ermäßigungsvoraussetzungen entfällt jede Ermäßigung und du zahlst den regulären Mitgliedsbeitrag. Du bist verpflichtet, Fitness First jede Änderung deiner Berechtigungsvoraussetzung mitzuteilen. Einzelne Ermäßigungsarten können nicht kombiniert werden.

        Wir schließen jede Haftung für deine Schäden und für Schäden des von dir benannten Nutzers oder der von dir mitgebrachten Besucher, einschließlich für den Verlust von Wertgegenständen, aus, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Fitness First beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens Fitness First beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Einhaltung du vertrauen darfst.

        Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Wir werden dir in diesen Fällen eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden. Du kannst einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (§ 126b BGB), z.B. schriftlich oder per E-Mail ([email protected]) widersprechen.

        AGB 49 – Stand 01. November 2019

          Wenn das Mitglied mit Fitness First einen Vertrag online abschließen will, gibt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen" ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Fährt das Mitglied fort, erklärt das Mitglied damit seine Zustimmung dazu, dass beide Vertragsparteien diesen Vertrag mit einer elektronischen oder handgeschriebenen Signatur unterzeichnen und damit bestätigen. Vor Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen" werden dem Mitglied sämtliche eingegebenen Daten angezeigt und er hat die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen. Der Vertragsabschluss erfolgt durch eine Annahmeerklärung von Fitness First per E-Mail („Bestätigungs-E-Mail").

          Mitgliedern, die ihren Vertrag online mit Fitness First abgeschlossen haben, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

          Für unsere Verträge gelten die folgenden Bedingungen, die wir hier für Dich zusammengefasst haben:

          1. Vertragsabschluss

           

          1.1 Das Mitglied kann auf unserer Webseite nach Auswahl des gewünschten Tarifs und Leistungsumfangs und Eingabe seiner persönlichen Daten durch Anklicken der Schaltfläche "Kostenpflichtig bestellen" einen verbindlichen Antrag auf Abschluss einer Mitgliedschaftsvereinbarung (im Folgenden auch „Vertrag“) abgeben. Das Mitglied enthält unverzüglich eine Empfangsbestätigung, die mit der Annahmeerklärung durch uns verbunden ist. In dieser E-Mail wird der Vertragstext (bestehend aus dem Antrag, den AGB und unserer Annahmeerklärung) dem Mitglied von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

          1.2 Das Mitglied ist verpflichtet, uns jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) unverzüglich mitzuteilen.

          2. Leistungsumfang

           

          2.1 Das Mitglied ist im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung der Einrichtungen und Clubräume und zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung berechtigt.

          2.2 Weitere Leistungen können ggf. gegen zusätzliches Entgelt in Anspruch genommen werden. Sofern wir freiwillig unentgeltlich bestimmte Zusatzleistungen zur Verfügung stellen, begründet dies keine Verpflichtung, diese dauerhaft bereitzustellen und keinen Anspruch des Kunden, diese nutzen zu können. Wir werden unentgeltliche Zusatzleistungen als solche kenntlich machen und behalten uns vor, diese ganz oder teilweise einzustellen. Wir werden die Mitglieder innerhalb angemessener Frist im Voraus über die Einstellung unterrichten.

          3. Mitgliedskarte

           

          3.1 Das Mitglied erhält eine Mitgliedskarte, die ihm den Zutritt zu den Clubräumen ermöglicht und als Nachweis der Zugangsberechtigung dient. Die Mitgliedskarte darf nur von dem Mitglied oder dem vertraglichen Nutzer höchstpersönlich verwendet und nicht Dritten überlassen werden. Sie ist vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen und bei Vertragsbeendigung zurückzugeben. Das Mitglied verpflichtet sich, jeden Verlust von Mitgliedskarte unverzüglich bei uns zu melden.

          3.2 Die Mitgliedskarte ist auch als Zahlungsmittel für Getränke und sonstige Produkte in unseren Clubräumen verwendbar. Das Mitglied kann die Mitgliedskarte zu diesem Zweck aufladen. Eine Auszahlung vorhandenen Guthabens ist nicht möglich.

          4. Zahlung

           

          4.1 Befindet sich das Mitglied mit einem Gesamtbetrag, der den geschuldeten Mitgliedsbeiträgen für zwei Monate entspricht, in Verzug, sind wir berechtigt, die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit fällig zu stellen. Anderweitige Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben unberührt.

          4.2 Das Mitglied darf nur aufrechnen (i) mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie (ii) mit Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen wegen Mängeln oder mit Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung, wenn das Mitglied diese Absicht mindestens einen Monat vor der Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags in Textform angezeigt hat.

          4.3. Bei Entzug des SEPA-Lastschriftmandats wird der jährlich im Voraus zu entrichtende Betrag abzüglich der schon eingezogenen Zahlung fällig.

          5. Kündigung

           

          Die Mitgliedschaftsvereinbarung ist unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen ordentlich kündbar. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigungserklärung maßgeblich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

          6. Haftung

           

          6.1 Wir haften vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen nur im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

          6.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer schuldhaften Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit.

          7.Hausordnung

           

          Wir sind berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für die jeweiligen Clubräume aufzustellen. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Clubbetriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung erforderlich ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

          8. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft

           

          8.1 Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich.

          8.2 Wir können bei Zugang zu den Clubräumen Identitätskontrollen anhand eines Ausweisdokuments oder anhand eines Fotos, das das Mitglied zu Vertragsbeginn freiwillig bei uns anfertigen und digital hinterlegen lassen kann, durchführen.

          9. Änderungen dieser AGB

           

          Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der in der Mitgliedsvereinbarung genannten Bedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund von Gesetzes und Rechtsprechungsänderungen oder anderen wesentlichen Änderungen der zugrunde liegenden Rahmenbedingungen erforderlich ist. Wir werden das Mitglied in diesem Fall mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail über die Änderung informieren. Die Änderung gilt als angenommen, wenn das Mitglied nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge werden wir das Mitglied bei der Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen.

          10. Verbraucherstreitbeilegung

           

          Wir sind gesetzlich nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen und nehmen daher an einem solchen Verfahren nicht teil. Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.

          11. Datenschutz

           

          Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen uns und den Mitgliedern verarbeiten wir als datenschutzrechtlich Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die zur Vertragsanbahnung, -durchführung, und-beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten der Mitglieder. Sofern uns ein Mitglied die Einwilligung bezüglich einer werblichen Ansprache erteilt hat, verarbeiten wir die personenbezogenen Daten des Mitglieds auf Basis dieser Einwilligung auch zum Zwecke der werblichen Ansprache. Wir verarbeiten sämtliche personenbezogene Daten der Mitglieder ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen für Mitglieder entnommen werden.

          1. Der Club gewährt dem Nutzer während der Öffnungszeiten gegen das vereinbarte Entgelt die Nutzung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhanden und vertraglich vereinbarten Leistungen.

           

          2. Die Nutzung der Anlage und der Zusatzleistungen kann nur mit gültigem Mitgliedsausweis erfolgen. Für einen Ersatzausweis wird eine Startgebühr von 29,90 Euro erhoben. Der Verlust des Mitgliedsausweises ist unverzüglich zu melden.

           

          3. Die Rechte des Nutzers aus dieser Vereinbarung sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners übertragbar. Das Mitglied ist daher verpflichtet, den Mitgliedsausweis ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht an Dritte zu überlassen.

           

          4. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens 9 Wochenbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig.

           

          5. Die vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden.

           

          6. Die vom Vertragspartner zur Verfügung gestellte Kundenparkplätze dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Der Vertragspartner behält sich bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen das kostenpflichtige Abschleppen des PKW vor.

           

          7. Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bank- verbindung etc.) dem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die dem Vertragspartner dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

           

          8. Hinweis nach § 33 BDSG: Es wird darauf hingewiesen, dass das Studio Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, in erforderlichem Umfang speichert.

           

          9. Auf Grundlage der Buchung Getränkebar kann der Kunde während der Trainingszeiten Wasser und Mineralgetränke an den Getränkeautomaten für den persönlichen Bedarf während der Trainingszeit beziehen. Der Getränkebezug ist nur mit Mitgliedskarte möglich. Der Getränkebezug ist auf den persönlichen Bedarf des Kunden während der Trainingszeit beschränkt. Eine Weitergabe von Getränken an Dritte oder die Mitnahme von Getränken zum Konsum außerhalb der Anlage ist nicht gestattet.

           

          10. Auf Grundlage der Buchung Solarium kann der Kunde die vorhandenen Solarien entsprechend seiner persönlichen Hauttypanalyse, maximal jedoch 3 Mal pro Woche für je 15 Minuten nutzen. Eine jederzeitige Nutzungsmöglichkeit wird vom Studio nicht gewährleistet. Die Solariumnutzung ist nur mit Mitgliedskarte möglich. Die Nutzungsmöglichkeit kann insbesondere durch erforderlich werdende Wartungsarbeiten an den Solarien, oder durch die Nutzung durch andere Kunden eingeschränkt sein.

           

          11. Der Vertragspartner ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

           

          12. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

          1. Der Club gewährt dem Nutzer/ der Nutzerin während der offiziellen Öffnungszeiten gegen das vereinbarte Entgelt die Nutzung der vereinbarten Leistungen. Das Startpaket umfassts die Erfassung des Kunden im EDV-System, sowie die Trainingseinweisung.

           

          2. Die Vereinbarung beginnt am: XY. Die Vereinbarung wird auf Wunsch des Nutzers/der Nutzerin zunächst für die Dauer von XY geschlossen. Die Vereinbarung verlängert sich im Anschluss auf unbestimmte Dauer und kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von mindestens 27 Tage in Textformgekündigt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.

           

          3. Leistungsspezifikationen: Das Vertragsmodul "Alle Clubs" berechtigt zum Zutritt in alle In Shape Clubs und der Nutzung folgender Leistungen: Ausdauergeräte / Kraftgeräte / Mineralgetränke / Beweglichkeitstraining / Kurse / Vibrationstraining / Espresso Flat / Milon Zirkel / Solarium / Sauna / Massageliege / Massagesessel / Kinderbetreuung / Lymphdrainage

           

          4. Die vereinbarten wöchentlichen Nutzungsentgelte werden jeweils 14-tägig donnerstags im Voraus zur Zahlung fällig. Das Startpaket ist mit dem ersten wöchentlichen Nutzungsentgelt zu zahlen. 

           

          5. Jeweils zum Ersten eines Jahres kann aufgrund steigender Energie- und Betriebskosten der wöchentliche Gesamtbetrag um bis zu € 0,49 erhöht werden.

           

          6. Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, d.h. die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

           

          7. Gerät der Nutzer / die Nutzerin schuldhaft mit mindestens 9 wöchentlichen Entgelten in Zahlungsverzug, so werden die gesamten Nutzungsentgelte bis zum nächst möglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.

           

          8. Die Rechte und Pflichten des Nutzers/der Nutzerin aus dieser Vereinbarung sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Clubs übertragbar.

           

          9. Grundsätzlich gelten die Datenschutzbestimmungen von In Shape, zu finden unter www.fitnessfirst.de/rechtliches/datenschutz

           

          10. Der Nutzer hat die Möglichkeit eine wöchentliche Ruhezeit einzutragen gegen eine Gebühr von 2,50€ / Woche, ohne Angaben von Gründen. Die Pause muss mindestens 14 Tage im Voraus beantragt werden, wobei nur ganze Kalenderwochen berücksichtigt werden können. Ruhezeiten werden nicht an das Ende der Laufzeit angehängt. Innerhalb einer Ruhezeit sind keine normalen Beiträge fällig.

           

          11. Vertragsänderungen sind einmal in 6 Monaten gratis möglich, für jede weitere Änderung fällt eine Verwaltungspauschale von 20€ an. Eine Nachträgliche Änderung der Laufzeit ist nie kostenfrei möglich.